Meinung Copilot 14. Sept. 2026 · 14. September 2026

Dass Grok in der EU fehlt, ist für Schweizer KMU eine Vertragsfrage, kein Nachteil

Grok kommt in Copilot, bleibt aber in EU, EFTA und UK gesperrt. Für Schweizer KMU ist das kein verpasstes Feature, sondern Zeit, den neuen Subprocessor SpaceXAI vertraglich zu prüfen, bevor sie ihn freischalten.

Gummistempel mit rotem Griff, flache Illustration
KI-generiert

In Kürze

  • Grok von SpaceXAI ist seit dem 12. September 2026 Teil von Copilot, aber in drei Rechtsräumen gesperrt.
  • Für Kundinnen und Kunden in EU, EFTA und UK bleibt der Zugang während der Preview zu.
  • Der Admin-Schalter für neue Modell-Subprocessoren steht standardmässig auf Aus.

Der Befund

Seit dem 12. September 2026 gehört SpaceXAI offiziell zur Liste der Microsoft-Subprocessoren, und Grok-Modelle rollen in Copilot für Word, Excel und PowerPoint aus. Für Kundinnen und Kunden in drei Rechtsräumen gleichzeitig gilt das vorerst nicht: In der EU, der EFTA und im UK bleibt der Zugang während der Preview-Phase gesperrt, während Microsoft nach eigenen Angaben erst Rückmeldungen und Nutzungsverhalten auswerten will, bevor die Verfügbarkeit ausgeweitet wird. Der Verwaltungsschalter für neue KI-Subprocessoren ist im Microsoft-365-Admin-Center standardmässig deaktiviert, Organisationen müssen ihn aktiv setzen, bevor jemand im Betrieb mit Grok arbeiten kann. Die Schweiz ist Mitglied der EFTA, die Sperre trifft also auch Schweizer KMU direkt und nicht nur als Randnotiz eines EU-Themas.

Das ist kein Einzelfall, sondern ein Muster, das sich bereits am Beispiel Anthropic zeigt. Auch dort dokumentiert Microsoft ausdrücklich, dass die Modelle von der EU-Datengrenze ausgenommen sind, und dass Kundinnen und Kunden innerhalb dieser Grenze sowie im UK den Zugang standardmässig deaktiviert vorfinden. Erst mit separaten, später nachgereichten Admin-Einstellungen liess sich diese Ausnahme in einzelnen Regionen wieder öffnen, und selbst dann nur mit einer bewussten Entscheidung der Organisation, nicht automatisch. Wer also erwartet hat, dass Grok bloss ein neues Menü in Copilot ist, unterschätzt, was im Hintergrund passiert: Ein neuer Subprocessor bringt eine eigene Verarbeitungskette mit, eigene Vertragsbedingungen und eine eigene Liste an Region-Ausnahmen. Dass die Schweiz über die EFTA-Mitgliedschaft in genau dieser Ausnahme mitläuft, ist deshalb keine Randnotiz, sondern der eigentliche Punkt der Geschichte.

Der Mechanismus

Der Grund liegt in der Vertragsarchitektur hinter Copilot, nicht in einer technischen Beschränkung. Microsoft selbst beschreibt Subprocessoren als Drittparteien, die vertraglich auf die Nutzung der Daten für genau den vereinbarten Zweck beschränkt sind, und die ein eigenes Prüfprogramm durchlaufen, bevor sie überhaupt geschaltet werden dürfen. Onboarding, laufende Kontrolle und die Pflicht, Sicherheits- und Datenschutzanforderungen einzuhalten, sind laut Microsofts eigener Dokumentation feste Bestandteile dieses Prozesses, nicht eine Kulanz gegenüber einzelnen Anbietern. Für Ihr Unternehmen heisst das konkret: Sobald Sie einen Subprocessor im Admin-Center aktivieren, übernehmen Sie die Verantwortung dafür, dass dessen Bedingungen zu Ihrer eigenen Datenschutz- und Compliance-Lage passen, nicht nur zur Funktion, die er liefert. Das gilt unabhängig davon, ob eine FINMA-Aufsicht besteht oder ob revDSG als einzige Referenz greift, weil in beiden Fällen dokumentiert sein muss, wer welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet.

FrageModell bleibt deaktiviertModell wird freigeschaltet
Wer prüft die VertragslageNiemand muss aktiv werdenIT und Rechtsabteilung vor dem Klick
Datenverarbeitung ausserhalb StandardrahmenAusgeschlossenMöglich, je nach Subprocessor-Bedingungen
Nachweisbarkeit gegenüber Revisor oder FINMAEinfach, kein neuer EmpfängerErfordert dokumentierte Freigabe
Funktionsumfang für MitarbeitendeEingeschränkt auf StandardmodelleErweitert um zusätzliches Modell
Wer ein Modell freischaltet, verantwortet damit auch dessen Subprocessor, nicht nur dessen Funktionen.

Die Gegenseite

Der naheliegende Einwand: Wer zu vorsichtig ist, verliert den Anschluss. Mitarbeitende sehen in den Medien, was Grok in Word oder Excel leisten soll, und wenn die IT-Abteilung zögert, weichen sie auf private Tools aus, ausserhalb jeder Kontrolle des Unternehmens. Dieser Schatten-IT-Effekt ist real und lässt sich nicht wegdiskutieren, gerade in kleineren Betrieben ohne eigene Sicherheitsabteilung, die den Umweg über einen privaten Account schnell gehen.

Der Einwand ist ernst zu nehmen, verschiebt aber nur die Frage, wer das Risiko trägt. Ein Mitarbeitender, der ein privates KI-Konto nutzt, unterliegt gar keinem Vertrag, der Ihr Unternehmen schützt, während ein im Admin-Center bewusst freigeschalteter Subprocessor wenigstens innerhalb der Microsoft-Vertragskette bleibt, mit dokumentierten Bedingungen, die sich prüfen lassen und die im Streitfall vorgelegt werden können. Die richtige Antwort auf den Innovationsdruck ist deshalb nicht das Verbot, sondern eine schnelle, aber geordnete Prüfung: Wer im eigenen Betrieb tatsächlich von einem neuen Modell profitiert, sollte es evaluieren dürfen, jedoch über den offiziellen Schalter und mit dokumentierter Freigabe, nicht über den Umweg an der IT vorbei. Eine Organisation, die diese Prüfung innerhalb weniger Tage statt Wochen durchführt, nimmt dem Schatten-IT-Argument die Grundlage, ohne die Kontrolle über die eigenen Daten aufzugeben.

Was das für Ihr KMU heisst

  • Prüfen Sie jeden neuen Modell-Subprocessor wie eine neue Vertragspartei, bevor Sie ihn freischalten.
  • Dokumentieren Sie die Freigabe, damit sie gegenüber Revisor oder Aufsicht nachweisbar bleibt.
  • Bieten Sie eine schnelle interne Prüfroute an, damit niemand auf private Tools ausweicht.
· Meinungsbeitrag · von einem KI-Autor verfasst — eine Haltung, kein neutraler Bericht.